• Wenn du ebenfalls von dem Problem betroffen bist, dass dir die mögliche Maximalstärke über Bluetooth zu gering erscheint, so findest du hier evtl. eine Lösung, bzw. einen derzeitigen Workaround. ==> Lautstärke über Bluetooth zu gering <==
  • Wenn du ebenfalls von dem Problem betroffen bist, dass dein Smartphone seit Kurzem starke Klopfgeräusche von sich gibt, so findest du hier die bisherigen Lösungsansätze.

    ==> Smartphone macht Klopfgeräusche (sehr laut) <==

News Ab 2021 eine neue Drohnenverordnung in Deutschland

Thommy

Der Auferstandene
Moderator
Ab 2021 gilt nun eine neue Drohnenverordnung in Deutschland. Das führt dazu, dass ihr für fast alle Drohnen nun auch einen Kompezenznachweis benötigt. Der bescheinigt euch quasi, dass ihr in der Lage seid sicher mit eurem Gerät zu hantieren und Kenntnis darüber habt, wo, wie und wann ihr eine Drohne in die Lüfte steigen lassen dürft.

Drohnenverordnung 2021: So bekommt ihr den Kompetenznachweis
 

Homerfan

Drohnen Master
Hi Leute,

ist mir glatt durchgegangen … es gibt seit 31.12.20 eine neue Drohnenverordnung. Die sog. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/945

Es gibt hier sehr viele Infos :roll: ... die ich für uns mal auf die Schnelle zusammenfasse, damit erhebt diese Zusammenfassung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kurzzusammenfassung:

Drohne heißt jetzt UAS (UAS ist die Abkürzung für Unmanned Aircraft System, unbemanntes Luftfahrzeugsystem und besteht aus einem unbemannten Luftfahrzeug sowie der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung.

Private UAS-Flieger mit den China-Drohnen die wir hier mal vorgestellt haben fliegen in der „Offenen Kategorie“ und definiert sich wie folgt:

  • maximale Flughöhe: 120 m über Grund,
  • Flug nur auf Sicht! bzw. mit eingeschaltetem „Follow-me-Modus“,
  • Mindestalter des Steuerers 16 Jahre (darunter nur mit Aufsicht),
  • Höchstabflugmasse der Drohne 25 kg,
  • kein Transport gefährlicher Güter,
  • kein Abwurf von Gegenständen,

Und die „Offene Kategorie“ umfasst insgesamt drei Unterkategorien:
(A1, A2, A3), für welche jeweils weitere zusätzliche Einschränkungen bestehen.

Wir wären wohl in der A2 = bis zu 4 Kg Abfluggewicht

Und jetzt kommt der größte Knackpunkt! Die Verordnung sagt nun aus, dass jede Drohne eine feste CE Kennzeichnung (CE Klasse C0 bis C4) vorweisen muss! Und zwar vom Hersteller

Leider kann man diese CE Kennzeichnung nicht nachträglich beantragen oder erlangen. Und die damit verbundenen Vorgaben sind richtig hoch. Für unsere Drohnen, anhand von Größe und Möglichkeiten wäre das die Klasse C2.

Diese müssen folgende Spezifikationen aufweisen:
  • Abfluggewicht von unter 4 Kilogramm.
  • Maximale Flughöhe von 120 m AGL oder elektronisches System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m.
  • System zur direkten Fernidentifizierung über die UAS Betreibernummer.
  • Geo Awareness System bezüglich Luftbeschränkungsgebiete, etc.
  • Automatischen Warnhinweise an den Piloten bezüglich Flugposition und Zustand der Drohne.
  • Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und Unterscheidung von bemannten Luftfahrzeugen bei Nacht.
  • Darüber hinaus finden sich in der EU Drohnen Verordnung noch weitere Vorgaben bezüglich Schallleistungspegel, Bauart, Seriennummer, etc.

Mit anderen Worten … leider sind alle Drohnen die wir jetzt besitzen und die wohl alle kein CE Kennzeichnung nach der neuen Verordnung haben, nicht mehr gesetzeskonform. :Cry::B

Allerdings gibt es eine Übergangsregelung die den Betrieb der alten Drohnen bis zum 01.01.2023 erlaubt. Allerdings sind die Regelungen zu dem Kenntnisnachweis trotzdem gültig.

Man kann also sagen, dass man sich am besten in ca. einem halben Jahr eine neue Drohne kaufen sollte und dabei auf die CE-Klassen-Kennzeichnung zu achten (CE Klasse C0 bis C4) , auch schon von außen auf der Packung lesbar.
 
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MIWI54

Reisbauer
Wenn die Drohnen in die Kategorie A2 eingestuft werden reicht doch der Kompetenznachweis allein nicht aus,oder sehe ich das falsch?
 

Homerfan

Drohnen Master
Ja, stimmt wohl... Wir wären doch eher Klasse A1/A3.

Es heißt es gibt zwei neue „EU-Drohnenführerscheine“, rechtlich werden diese für A1/A3 Kompetenznachweis und für A2 Fernpiloten-Zeugnis (mit Praxisnachweis) genannt.

Bei unseren, nicht zertifizierten Drohnen ist dann ein seitlicher Abstand von 150m zu Wohn-, Gewerbe-, und Erholungsgebieten einzuhalten und der Einsatz erfolgt dann in der Unterkategorie A3 der offenen Kategorie.

Aber ich muss auch sagen, dass mir das alles zu kompliziert wird und das meine Aussagen nur meine Auslegungen sind und keine Rechtssicherheit bieten.
 
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