• Wenn du ebenfalls von dem Problem betroffen bist, dass dir die mögliche Maximalstärke über Bluetooth zu gering erscheint, so findest du hier evtl. eine Lösung, bzw. einen derzeitigen Workaround. ==> Lautstärke über Bluetooth zu gering <==

Drohnen Freispruch: Drohnen dürfen unter Umständen abgeschossen werden

Thommy

Der Auferstandene
Moderator
Zwar jetzt nicht direkt ein technisches Dingens, aber sicher interessant für Drohnenbesitzer.

Im sächsischen Städtchen Riesa kam es zuletzt zu einem Zwischenfall der besonderen Art: Denn ein Mann fühlte sich vom Überflug der Drohne seines Nachbars derart bedroht bzw. beobachtet, dass er zum Luftgewehr griff und das Fluggerät abschoss. Die folgende Klage des Drohnenbesitzers wies ein Gericht nun aber ab.


Freispruch: Drohnen dürfen unter Umständen abgeschossen werden
 

drei

Gast
Man darf aber bewohntes Gebiet filmen?

Ich darf mit meiner Kamera am Grundstückstor nämlich auch nicht den öffentliches Gebiet filmen! Bzw. muss die Kamera so eingestellt sein, das sie kein öffentliches Gebiet filmt!

Kann den Schützen voll und ganz verstehen - würde ich nämlich genau so machen!
 

Thommy

Der Auferstandene
Moderator
Innerhalb seines privaten Gelände darf man schießen. Es muss nur sichergestellt sein, dass die Geschosse nicht in den öffentlichen Bereich bzw auf anderen privaten Bereich eintreten. Man darf auch ohne Führerschein und besoffen auf seinem Privatbesitz Auto fahren. Auf seinem Besitz darf man so fast ne ganze Menge. Da der Schuss in die Luft ging, war es legal soweit.
 

Dr_Smarthome

Gast
Man darf aber auch in bewohnen Gebieten nicht schießen. Oder?
Doch darfst Du schon! Du als Waffenbesitzer mußt sicherstellen, daß das Geschoß Deinen befriedeten Besitztum nicht verläßt. Du darfst zuhause sogar sog. Zimmerstutzen haben cal 4.5mm. Wenn er natürlich mit einer .38 spec oder .357 mgn geschossen hätte, dann müsste man sich fragen, ob er auch eine waffenrechtliche Erlaubnis, sprich Waffenbesitzkarte dafür hat.
 
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Dr_Smarthome

Gast
Du weißt ja nicht, ob dem ganzen Zinnober ein Streit voraus gegangen ist. Ich weiß, wie boshaft Nachbarn sein können. Ganz nach dem Motto, er will das nicht, dann mache ich das erst recht. Dieses mal hat der Nachbar den kürzeren gezogen. Und das Recht ist auf der Seite des Nachbarn, der (vielleicht sogar regelmäßig) bedroht oder belästigt wurde. Ggf mußt Du auch das WaffG, BGB und StGB zur Rate ziehen.
 
Original Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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