Achja, vom Händler habe ich folgende Antwort bekommen:
Option 1: Gerne bieten wir Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nach Sichtung der Bilder einen Preisnachlass in Höhe von 20 € an.
Ist bei diesem Schaden und der Defekten Behälterklappe ja ein Witz.
Option 2: Wir lassen Ihnen ein kostenfreies Rücksendeetikett zukommen, werden den Schaden beziehungsweise Defekt nach Erhalt der Ware prüfen und senden die Ware dann gegebenenfalls zur Reparatur. In diesem Fall möchten wir Sie bitten, den Artikel inklusive Zubehör versandgerecht zu verpacken und an uns zurückzuschicken. Legen Sie der Sendung zudem unbedingt die folgenden Dokumente bei: Rechnungskopie und Fehlerbeschreibung. Damit erreichen Sie eine schnellstmögliche Bearbeitung. Sollte dies nicht möglich sein, stornieren wir Ihre Bestellung und erstatten Ihnen den Kaufpreis. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer nach Eingang der Ware erfahrungsgemäß bis zu ca. 30 Werktage beträgt. Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass wir entsprechend unserer AGB berechtigt sind, eine Erstattung der durch die Reklamation entstehenden Fremdkosten vom Käufer zu verlangen. Dazu zählen beispielsweise Transport- und Bearbeitungsgebühren (je nach Kundendienst bis zu 100 €) oder Anfahrtskosten. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Gewährleistungsreparatur beziehungsweise Prüfung beauftragt wird, jedoch kein Gewährleistungsfall vorliegt - beispielsweise wenn Mängel bestehen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Beschädigung verursacht wurde
30 Werktage ohne Staubsauger und dann die Gefahr, dass der Kundendienst behauptet es wäre durch unsachgemäße Handhabung entstanden und mir noch eine Rechnung für oben genanntes aufbrummen möchte?
Kann doch wohl nicht sein oder?