• Wenn du ebenfalls von dem Problem betroffen bist, dass dir die mögliche Maximalstärke über Bluetooth zu gering erscheint, so findest du hier evtl. eine Lösung, bzw. einen derzeitigen Workaround. ==> Lautstärke über Bluetooth zu gering <==
  • Wenn du ebenfalls von dem Problem betroffen bist, dass dein Smartphone seit Kurzem starke Klopfgeräusche von sich gibt, so findest du hier die bisherigen Lösungsansätze.

    ==> Smartphone macht Klopfgeräusche (sehr laut) <==

Mixed Zone Neues Gesetz! Das ändert sich ab 1. Juni beim Handy-Kauf für Sie

mittei

News Guru
Globaler Moderator
Ein Handyvertrag besteht nicht nur aus Freiminuten, SMS und Datenvolumen.
Oft mangelt es an Informationen zum Widerruf, Kündigungsfristen und anderen Tarifoptionen. Das soll sich nun zum 1. Juni 2017ändern - ein neues Gesetz macht es möglich.

Handyvertrag: Neues Formular wird Pflicht
Ab 1. Juni müssen Anbieter ein Produktinformationsblatt an den Neukunden aushändigen.
Das Dokument muss dem Handyvertrag beiliegen und darf aus mehreren Seiten bestehen. Darin beantworten die Anbieter die wichtigsten Fragen.
Etwa, welche Freiminuten, welche Flatrate oder welches TV-Paket der Vertrag beinhaltet.
Mit welcher Geschwindigkeit der Verbraucher im Internet surft und was passiert, wenn das Datenvolumen ausgeschöpft ist.
Bei einem Angebot, dass zeitlich begrenzt ist, muss aufgeführt werden, wann das Angebot endet und mit welchen Gebühren der Verbraucher nach Ende der rabattierten Laufzeit rechnen muss. Steigt der Tarif? Wenn ja, um wie viel?
Die Anbieter müssen zudem auflisten, was der Vertrag ohne Handy, mit Handy oder mit einem Premium-Gerät kostet.
Dadurch sollen Verbraucher besser auch innerhalb eines Tarifs vergleichen können.

Niemand muss mehr das Kleingedruckte lesen
Ziel der Telekommunikations-Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur ist, dass niemand mehr das Kleingedruckte in den Verträgen lesen muss. Übersichtlich sollen Verbraucher über das Wissenswerte ihres Vertrags informiert werden.
Die Verordnung wurde im Dezember 2016 beschlossen. Sie gilt für Prepaid-, Laufzeit- und Festnetzverträge. Auch Hybridangebote mit Telefonie und Internet sind Betroffen. Die Änderung gilt zunächst nur für Neukunden.

Bestandskunden profitieren erst im Dezember 2017
Kunden von Altverträgen profitieren erst im Dezember 2017. Dann tritt die zweite Phase der Verordnung in Kraft, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe.
Auf jeder monatlichen Rechnung muss der Anbieter den Termin nennen, zu dem der Kunde den Vertrag kündigen kann. Die sogenannte "nächstmögliche Kündigungsfrist" ist vielen Mobifunk- und Festnetzkunden unbekannt. Mit dem neuen Gesetz ändert sich das.

Quelle :. http://www.chip.de/news/Handyvertrag-Ab ... 11409.html
 

balu_baer

Foren-Admin
Administrator
Interessant, danke :T
Gerade der letzte Punkt mit dem frühestmöglichen Kündigungstermin ist echt hilfreich. :bier:
 
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