• Wenn du ebenfalls von dem Problem betroffen bist, dass dir die mögliche Maximalstärke über Bluetooth zu gering erscheint, so findest du hier evtl. eine Lösung, bzw. einen derzeitigen Workaround. ==> Lautstärke über Bluetooth zu gering <==
  • Wenn du ebenfalls von dem Problem betroffen bist, dass dein Smartphone seit Kurzem starke Klopfgeräusche von sich gibt, so findest du hier die bisherigen Lösungsansätze.

    ==> Smartphone macht Klopfgeräusche (sehr laut) <==

Mixed Zone Alles zum Thema Zoll

dingsda

Reisbauer
Re: ZOLLPROBLEME BEI EINFUHR

hab ich in weniger als einer Minute gefunden:
https://www.bmf.gv.at/zoll/post-interne ... pping.html

diese horrorstories die ich immer aus Deutschland höre wegen ce und anderen dingen... echt schauerhaft.

unsere grösste sorge in der Schweiz ist, wieviel die post dir abzockt für dinge die über 62.50chf liegen neben der mwst die in der Regel der kleinste posten ist. eingezogen wird natürlich fake viagra oder gucci etc. zum zoll können wir gar nicht, da müsste man in die Direktion, zum Flughafen (geht schlecht) oder zur grenze.
 

dingsda

Reisbauer
Re: ZOLLPROBLEME BEI EINFUHR

@mastermind66

du musst meistens kein zoll mehr zahlen ausser es gibt Kontingente/höchstmengen oder du kaufst wirklich viel ein (zb 100 Handys). umgangssprachlich wird mit zoll in der regel die mwst gemeint, die musst du immer zahlen wenn es die freigrenze überschreitet, das lässt sich leider nur schwer korrigieren. Wieviel die mwst in deinem land ist, steht auf jedem kassenzettel.
 

ur262

Reisbauer
Re: ZOLLPROBLEME BEI EINFUHR

Schreiben für Zoll wegen Problemen der Einfuhr:


Guten Tag,


Hiermit nehme ich wie folgt Stellung zu Ihrem Schreiben vom xxxx, in dem mir die Übergabe der beiden Geräte verweigert wird:

Sie berufen sich dabei auf die Mitteilungen der Bundesnetzagentur, Standort xxxx, in der das Inverkehrbringen untersagt wird. Begründet wird die Ablehnung mit der nicht richtlinienkonformen CE Kennzeichnung und der fehlenden EG Konformitätserklärung; sowie der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung.

Dazu erkläre ich Folgendes und zitiere die Ausnahmeregelungen zum Thema „Inverkehrbringen“:

Ausnahmen:
Der Blue Guide der EU von 2002 sieht einen Ausnahmekatalog von Tatbeständen vor, die nicht als „Inverkehrbringen“ gelten sollen und somit keine verordnungsspezifischen Pflichten der Hersteller und Händler begründen können.

Es handelt sich nicht um ein Inverkehrbringen:
§ wenn ein Hersteller aus einem Drittland ein Produkt seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten überlässt, den er damit beauftragt hat, dafür zu sorgen, dass das Produkt die Richtlinie erfüllt
§ wenn ein Produkt einem Hersteller für weitere Vorgänge überlassen wird (z. B. Montage, Verpackung, Verarbeitung oder Etikettierung). Ein Produkt gilt erst dann als in Verkehr gebracht, wenn alle verarbeitungstechnischen Vorgänge abgeschlossen und es für den Absatz bereitgehalten wird. Vorgänge, die lediglich der Vorbereitung des Vertriebs (Aussonderung, Ent- oder Beladung etc.) dienen, untermalen diesem Ausnahmetatbestand nicht
§ wenn das Produkt vom Zoll (noch) nicht zum freien Verkehr abgefertigt oder einem anderen Zollverfahren unterworfen worden ist (z. B. Transit, Lagerhaltung oder vorübergehende Einfuhr), oder wenn es sich in einem Zollfreigebiet befindet
§ wenn das Produkt in einem Mitgliedstaat für den Export in ein Drittland hergestellt wurde
§ wenn das Produkt auf Fachmessen, Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt wird, bevor es überhaupt zum Vertreib bereitgestellt wird ´
§ wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten befindet, wo es noch nicht bereitgestellt wird, sofern die anwendbaren Richtlinien keine anderslautenden Bestimmungen enthalten.

Hiermit berufe ich mich auf die o.g. Ausnahmen, da der Hersteller der Geräte, die Fa. Xiaomi (http://www.mi.com):

§ mir als Bevollmächtigtem der die beiden Geräte überlässt um diese zu überprüfen und auf Fachmesseähnlichen Internetplattformen zu zeigen

§ mir diese Geräte für weitere Vorgänge z.B. der Überprüfung auf notwendige Vorgehensweisen zur Erfüllung der Richtlinien für den offiziellen, gewerblichen Vertrieb kostenlos überlassen werden

§ mir persönlich diese Geräte alleine zur Verfügung gestellt werden und diese, da sie noch nicht den Vorschriften entsprechen, nicht in den Verkehr gebracht werden.

Ich bin kein Endverbraucher, an den diese Geräte zur Inbetriebnahme und Nutzung verkauft oder überlassen werden.

Ich beantrage daher weder die Rücksendung der Ware, noch deren Vernichtung.
Da die Hinderungsgründe der Marktüberwachungsbehörden nicht zutreffend sind, berufe ich mich auf die Ausnahmeregelung und meine oben gemachten Angaben und bitte um schnellstmögliche Freigabe der Sendung an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Besten dank an tradingshenzhen
 

z3nith

Mi Fan
Re: ZOLLPROBLEME BEI EINFUHR

Hab keine Ahnung von der ganzen Bürokratie, aber aus meiner Sicht fehlt ein Beweis deinerseits, das du die Teile NICHT bezahlt hast (Test-Vertrag mit xiaomi, Deklaration des Pakets als Geschenk o.ä.), das du tatsächlich nen (video)blog oder andere "Fachmesseähnlichen" Platformen betreibst.
 

onbrez

Reisbauer
Re: Erfahrungen mit Gearbest!

Mahlzeit die Herren,

hatte mir am 10.11. über Gearbest ein Redmi Note 4 mit Germany Priority Express ( was letzte Woche ankam) und eine Xiaomi Powerbank bestellt.
Die Powerbank hatte ich leider mit nem Handy auf die schnelle bestellt und übersehen das ich mit Europe Railway Registered bestellt habe was auch promt beim Zoll gelandet ist...
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Zoll bekommen und weiß nicht ob ich die Powerbank abholen soll oder nicht.
Sie hat 21,07€ (24,11 USD) gekostet, bezahlt hatte ich mit Paypal, welche Kosten kommen auf mich zu wenn ich sie abholen würde??

Wäre echt nett und kulant wenn mir jemand weiterhelfen würde.
 

Thommy

Der Auferstandene
Moderator
Re: Erfahrungen mit Gearbest!

Ich warte seit Ende November auch auf ein Redmi Note 4. Die Powerbank kostet dich gar nix, da bis ca. 25 Euro alles Einfuhrsteuerfrei ist....steht zwar nur bis 22 Euro, aber wenn die Steuer unter 5 Euro bringen würde, wird darauf verzichtet. http://www.import-shopping.de/zoll-und- ... stellungen Hatte ich schon öfters mit E-Ziggi Zeug
 

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onbrez

Reisbauer
Re: Erfahrungen mit Gearbest!

Ähm noch ne Frage,
die beim Zoll wollen ja nicht nur den Nachweis über den tatsächlich gezahlten Preis, sondern auch den Inhalt der Sendung, in meine Fall eben die Powerbank.
Wie sieht es denn dann mit dem CE Zeichen aus? und hat die überhaupt eine oder sollte eine haben??
 

Thommy

Der Auferstandene
Moderator
Re: Zollprobleme bei der Einfuhr

Musste auch eine Powerbank da abholen. Ging über Aserbeidschan. War alles ok und konnte sie mitnehmen. Die Zoll-Ursel hat sie beäugt und war alles ok.
 

ambros53

Drachenjäger
Das CE-Zeichen ist nur für Wiederverkäufer relevant - als privater Nutzer ist das nicht Vorschrift (ist jedenfalls in der Schweiz so)
 

M3tuS

Reisbauer
Hallo Leute ich wollte mir das Mi6 Ceramik mit Global Rom aus Hong Kong von geekbuying.com einführen.
Das gute Stück ist nun leider beim Zoll bzw der BNA hängen geblieben weil 1. kein CE-Zeichen zu finden ist, 2. das Ladegerät keinen deutschen Stecker hat und 3. keine deutsche Anleiteung, insbesondere keine Anleitung zur ersten Inbetriebnahme beigelegt ist.

Ich bin bei der Suche nach einer Lösung auch auf in diesem Thread Thread gestoßen. Da hier der aber aktueller ist wollte ich es lieber hier rein packen.

Hat denn nun schon jemand auf irgend eine Art und Weise erreicht, dass so ein Smartphone doch nicht wieder zurück geshickt wird? Ich will das Gerät schon sehr gerne haben und der Preis war bei dem Angebot auch unschlagbar.

Ich hab mir von Xiaomi schon die Conformitätserklärung heruntergeladen, eine Betriebsanleitung kann ich mir aber nicht so ohne weiteres aus den Rippen schneiden. Und ich weiß auch nicht, ob es zieht wenn ich wegen des Netzteils sage "Dann schmeißen Sie es halt weg!" :lol:

Dieses Schreiben aus dem oben erwähnten Thread (das auch in diesem hier auf der vorigen Seite zu finden ist) kommt mir doch etwas weit hergeholt bzw. unglaubwürdig vor. Hat damit schon tatsächlich jemand auch einen Erfolg bei einem Smartphone gehabt?

Ich bin gerade etwas Ratlos was die richtige Vorgehensweise in dem Fall ist.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

LG
 

ambros53

Drachenjäger
Dieses ist im Handy selbst vorhanden: Einstellungen-->mein Gerät-->Überprüfung:
(von meinem Mi6)
Vielleicht hilft das beim Zoll mit
 

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Mi-Cheffe

DER BÖSE ADMIN
Administrator
Das Mi6 ist zu 100% EU konform. Wird ja ganz offiziell in Spanien über den Mi Shop verkauft. :T

http://mobile.mi.com/es/mi6/

Wegen dem Stecker....genau das würde ich versuchen o:g freundlich reden mit dem Zöllner und einen Adapter und neues Ladegerät in der Tasche dabei und ihm zeigen. Wenn ihm der Adapter nicht reicht soll er das Ladegerät wegwerfen und du nutzt ein EU Ladegerät. o:g

Betriebsanleitung......

Das Mi6 bekommst auch über Amazon, Versand aus Spanien. Da müsste doch eine dabei sein. Schick halt mal eine Mail an Xiaomi Spanien ob sie dir die nicht per Mail schicken könnten, ausdrucken und zeigen.

Ansonsten, immer freundlich bleiben wenn du mit dem Beamten sprichst.... o:g mit maulen kommt man nicht weiter.

Servus

Robert
 
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